Den Förderantrag stellen wir für Sie.
Die BEG trägt bei einem Heizungstausch im Bestand einen erheblichen Teil der Kosten. Wir rechnen vorher aus, was in Ihrem Fall gilt, stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle und halten die Fristen nach.
Sechs Fragen, zwei Minuten. Danach wissen wir, ob sich der Antrag lohnt.
Vier Leistungen, drei Antworten.
Gefördert wird nicht die Leistung, sondern der Fall. Deshalb steht hier die Bedingung und nicht der Satz.
| Leistung | FÖRDERFÄHIG | WORAN ES HÄNGT |
|---|---|---|
| Wärmepumpe | ja, im Bestand | Ersetzt eine fossile Heizung, Gebäude ist mindestens fünf Jahre alt |
| Biomasseheizung | ja, mit Auflagen | Staubgrenzwert und Pufferspeicher müssen eingehalten sein |
| Lüftung mit Wärmerückgewinnung | ja, als Maßnahme | Meist nur zusammen mit der Heizung oder als Einzelmaßnahme an der Hülle |
| Klimaanlage | in der Regel nein | Anders, wenn sie als Wärmepumpe die Heizung ersetzt |
Hier steht kein Prozentsatz.
Die Sätze und Boni der BEG haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Eine Zahl auf dieser Seite wäre am Tag der Antragstellung womöglich falsch — und Sie hätten danach gerechnet. Den Stand, der für Ihr Vorhaben gilt, nennen wir im Gespräch und schriftlich im Angebot.
STAND DIESER SEITE
21. September 2026
Was wir Ihnen abnehmen.
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01
Förderfähigkeit prüfen
Wir sehen uns Gebäude, Baujahr und bestehende Anlage an und sagen vorher, ob ein Antrag Aussicht hat.
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02
Antrag stellen
Wir erstellen für Sie alle Förderanträge bei den zuständigen Behörden — und reichen sie rechtzeitig ein.
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03
Planen und bauen
Wir planen die Errichtung vom Lagerraum bis zum Kamin und bauen mit eigenen Monteuren.
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04
Nachweis führen
Wir erstellen den hydraulischen Abgleich und die Unterlagen, die für die Auszahlung verlangt werden.
HÄUFIGE FRAGEN
Was vor dem Antrag zu klären ist.
Eigenes FAQPage-Schema für diese Seite. Keine dieser Fragen steht auf einer Leistungsseite.
Muss der Antrag vor dem Auftrag gestellt werden?
Ja. Wer zuerst bestellt und dann beantragt, verliert die Förderung. Deshalb ist der Antrag bei uns Schritt zwei und nicht Schritt fünf — und deshalb fragen wir früh nach Ihrem Zeitplan.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Dann haben Sie noch keinen Auftrag erteilt, weil wir in dieser Reihenfolge arbeiten. Wir sagen Ihnen vorher, wie wir die Aussichten einschätzen, und wenn sie schlecht stehen, rechnen wir die Anlage gleich ohne Förderung durch.
Wird auch die Installation gefördert oder nur das Gerät?
Gefördert werden die förderfähigen Kosten der Maßnahme, und dazu zählen neben dem Gerät auch Installation, Inbetriebnahme und notwendige Nebenarbeiten. Was im Einzelfall anerkannt wird, steht in der jeweils geltenden Richtlinie — wir ordnen die Positionen im Angebot entsprechend zu.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Ausgezahlt wird nach Abschluss und Verwendungsnachweis, nicht bei Antragstellung. Zwischen Nachweis und Geldeingang liegen erfahrungsgemäß einige Wochen; eine verbindliche Frist nennt die Bewilligung selbst, nicht wir.
Ihre neue Heizung mit bis zu 50 % Förderung
Dank dem Heizen mit effizienten, regenerativen Energieträgern, verringern Sie nicht nur den klimaschädlichen CO₂-Ausstoß und sparen erheblich Energiekosten ein. Ihnen werden weitere finanzielle Vorteile geboten, welche die Anschaffung Ihrer neuen Heizungsanlage noch lohnenswerter gestalten. Heizungswechsel werden mit Zuschüssen in Höhe von 35 bis 50% durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert, wodurch sich Ihre Investitionskosten in 4-5 Jahren amortisieren. Besonders hoch gestaltet sich dabei die Fördersumme, wenn Sie noch im Besitz eines herkömmlichen Öl-Heizkessels sind. Die Förderangebote schließen nicht nur das Gerät an sich, sondern auch jegliche Umfeldmaßnahmen, wie die Installation und weitere benötigte Anlagenkomponenten, mit ein. Hierbei gilt es allerdings einige wichtige Kriterien zu beachten. Wir beraten Sie – schnell und unkompliziert finden wir die beste und kostengünstigste Lösung.
OTTO-RÖHM-STRASSE 37 · 64293 DARMSTADT
Sechs Fragen, zwei Minuten. Dann wissen wir es.
Der Schnellcheck fragt nach Gebäude, Baujahr, bestehender Heizung und Zeitraum. Danach sagen wir Ihnen, ob sich ein Antrag lohnt — und was er voraussichtlich bringt.
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Mo–Do 9–16:30 Uhr · Fr 9–13:15 UhrMo–Do 9–16:30 Uhr
Fr 9–13:15 Uhr